01Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Nutzungen der digitalen Onboarding-, Prüf- und Compliance-Plattform „CarrierCheck24" der A-Log Technology GmbH („A-Log Technology", „wir", „uns"):
A-Log Technology GmbH- Firmenbuchnummer
- FN 681048t
- Adresse
- Felbigergasse 39/1, 1140 Wien, Österreich
1.2 Das Angebot und die Leistungen der A-Log Technology GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn A-Log Technology deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
1.4 Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
02Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand: A-Log Technology betreibt mit „CarrierCheck24" eine cloudbasierte B2B-Softwareplattform (SaaS) zur Unterstützung von Onboarding-, Risiko- und Compliance-Prüfungen von Transportunternehmen (Frächtern).
2.2 Funktionsumfang: Der konkrete und abschließende Leistungsumfang, die verfügbaren Funktionen sowie optionale Module ergeben sich nicht aus diesen AGB, sondern ausschließlich aus dem jeweils vom Kunden gewählten Tarif, dem individuellen Angebot sowie der dort referenzierten Leistungsbeschreibung.
2.3 Entscheidungsunterstützung – keine Gewährleistung: Die durch CarrierCheck24 bereitgestellten Ergebnisse, Prüfstatus, Risikoindikatoren, Score-Werte, Warnhinweise und Zusammenfassungen (einschließlich Bezeichnungen wie „Approve"/„Decline" in der Benutzeroberfläche) dienen ausschließlich der Entscheidungsunterstützung. Sie stellen keine Tatsachenbehauptungen, keine rechtsverbindlichen Feststellungen und keine Empfehlung im rechtlichen Sinne dar.
2.4 Keine autonomen Entscheidungen: A-Log Technology trifft keine autonomen Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung für den Nutzer. Die finale geschäftliche, operative und rechtliche Entscheidung über die Beauftragung, Freigabe oder Ablehnung eines Frächters verbleibt ausschließlich beim Nutzer.
2.5 Keine Erfolgsgarantie: A-Log Technology übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass:
- Betrugsfälle erkannt, verhindert oder ausgeschlossen werden
- Informationen vollständig, richtig oder aktuell sind
- ein Vertragspartner tatsächlich existiert oder leistungsfähig ist
- ein Transport ordnungsgemäß durchgeführt wird oder wurde
- Schäden, Vermögensnachteile oder sonstige Risiken (z. B. verweigerte Versicherungsleistungen) vermieden werden
2.6 Technische Grenzen: Trotz sorgfältiger Entwicklung können derzeit Fehlklassifizierungen, unvollständige Ergebnisse, Fehleinschätzungen, KI-Halluzinationen oder technische Fehlfunktionen nicht ausgeschlossen werden.
2.7 Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert bzw. individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.
03Vertragsschluss und Vertragsbeginn
3.1 Der Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines Angebots von A-Log Technology (z. B. per E-Mail, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung), oder
- Freischaltung eines Nutzer-Accounts und Zuweisung eines Tarifs durch A-Log Technology
jeweils unter Geltung dieser AGB. Sofern dem Nutzer eine kostenlose Testphase (Trial) eingeräumt wird, erfolgt die Freischaltung bereits zu Beginn dieses Zeitraums. Die vertragliche Zahlungspflicht entsteht nach Ablauf der Testphase mit dem Übergang in die kostenpflichtige Nutzung.
3.2 Eine öffentliche Selbstregistrierung ohne vorherige Freischaltung durch A-Log Technology ist ausgeschlossen. Testzugänge („Trial") werden gesondert gemäß Ziffer 5.9 bereitgestellt.
3.3 A-Log Technology ist berechtigt, Registrierungen und Vertragsschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.4 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Registrierungs- und Unternehmensdaten vollständig und richtig anzugeben und aktuell zu halten.
04Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Laufzeitmodelle: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Abrechnungs- und Tarifmodell (monatlich oder jährlich) bei Vertragsschluss.
4.2 Monatliche Abonnements: Entscheidet sich der Nutzer für eine monatliche Zahlungsweise, beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen (1) Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.
4.3 Jährliche Abonnements (rabattierter Tarif): Entscheidet sich der Nutzer für eine jährliche Zahlungsweise (z. B. zur Inanspruchnahme eines Rabatts), beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
4.4 Form der Kündigung: Kündigungen bedürfen der Textform per E-Mail an info@a-log.at.
4.5 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
4.6 Datenlöschung nach Beendigung: Mit Wirksamwerden der Kündigung und Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Nutzers. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie Regelungen zur Datenlöschung nach Vertragsende ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
05Preise, Tarife und Zahlungsbedingungen
5.1 Tarifmodelle: Die Nutzung der Plattform erfolgt gegen Entgelt gemäß dem vom Nutzer gewählten B2B-SaaS-Abonnement. Die Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Umfang und Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot bzw. der Preisübersicht zum Vertragsschluss.
5.2 Nutzungskontingent (Frächter-Onboardings): Die Tarife beinhalten ein festgelegtes monatliches Kontingent an Frächter-Onboardings. Darunter versteht A-Log Technology die Neuanlage eines Frächterprofils in der Plattform, das gemäß den im Tarif bzw. in der Plattform dokumentierten Regeln gegen das Kontingent angerechnet wird (in der Regel bei gültiger USt-IdNr. nach erfolgreicher Validierung). Ein Onboarding kann mehrere automatisierte Einzelprüfungen auslösen; diese werden – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht einzeln als separate „Verifizierungen" abgerechnet.
5.3 Mehrnutzung (Overage): Für Frächter-Onboardings, die das monatliche Inklusiv-Limit überschreiten, kann – sofern im Tarif oder Angebot vorgesehen – eine zusätzliche nutzungsbasierte Gebühr (Overage-Fee) in Rechnung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe Overage anfällt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
5.4 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus über externe Zahlungsdienstleister oder auf Rechnung, sofern vereinbart. Overage-Gebühren werden, sofern anwendbar, im Folgemonat abgerechnet.
5.5 Zahlungsarten: Als Zahlungsmethoden können insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder sonstige unterstützte Zahlungsarten angeboten werden.
5.6 Zahlungsverzug: Der Nutzer ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung und gültige Zahlungsinformationen Sorge zu tragen. Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, ist A-Log Technology berechtigt:
- Leistungen einzuschränken oder zu sperren
- den Zugang vorübergehend zu deaktivieren
- offene Forderungen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen
5.7 Preisanpassungen: Zur langfristigen Sicherung unserer Qualitätsstandards werden die Preise für wiederkehrende Leistungen (wie Lizenzen und Module) jährlich an den von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex angepasst. Ausgangsbasis hierfür ist die Indexzahl des Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Sollte dieser Index entfallen, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex. Bei einer wesentlichen Preissteigerung innerhalb eines Vertragsjahres steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
5.8 Benutzerkontingent: Die Anzahl der Benutzer-Accounts ist auf die im Tarif vereinbarte Höchstzahl begrenzt. Eine Überschreitung bedarf der vorherigen Vereinbarung oder eines Tarifwechsels.
5.9 Trial (Testzugang): Testzugänge werden zeitlich begrenzt und mit reduziertem Nutzungskontingent bereitgestellt. Sie dienen der Evaluierung und begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Nutzung oder auf bestimmte Funktionen in der Produktivumgebung. Nach Ablauf des Trials ist eine Umstellung auf einen kostenpflichtigen Tarif erforderlich, sofern die Nutzung fortgesetzt werden soll.
06Partner- und Provisionsprogramme
6.1 A-Log Technology kann Partnerprogramme (z. B. für Versicherungsmakler, Berater oder Kanzleien) anbieten, sofern diese gesondert vereinbart und dokumentiert sind.
6.2 Ein Anspruch auf Provisionen oder Rabatte entsteht ausschließlich dann, wenn ein neuer Endkunde (z. B. Spedition) eindeutig einer Vermittlung zugeordnet werden kann, ein kostenpflichtiges Abo erfolgreich abgeschlossen wurde und die Zahlung geleistet wurde, sich nicht mehr in der Trial-Periode befindet, sowie die jeweiligen Partnerbedingungen erfüllt sind.
6.3 A-Log Technology ist berechtigt, Partnerprogramme jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bereits erdiente Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
07Nutzungsrechte und Account-Nutzung
7.1 Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Nutzungsrecht an der Plattform im vereinbarten Umfang und für die Dauer des Vertrags.
7.2 Accounts dürfen ausschließlich durch die im jeweiligen Tarif vereinbarte Anzahl an Benutzern der Organisation des Nutzers verwendet werden.
7.3 Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb der Organisation oder Account-Sharing ohne ausdrückliche Zustimmung von A-Log Technology ist untersagt.
7.4 Der Nutzer ist für die Einhaltung der internen Zugriffskontrollen und Rollenzuweisungen innerhalb seiner Organisation verantwortlich.
08Verbotene Nutzung
8.1 Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:
- rechtswidrige Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten
- Malware oder schädlichen Code zu verbreiten
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen
- automatisierte Massenzugriffe oder Scraping vorzunehmen
- Reverse Engineering zu betreiben
- Prüfmechanismen, Algorithmen oder Scoring-Systeme systematisch zu analysieren oder nachzubauen
- die Plattform zur Entwicklung konkurrierender Systeme zu verwenden
- die Plattform über das vereinbarte Kontingent oder den vereinbarten Zweck hinaus zu nutzen
8.2 A-Log Technology behält sich vor, bei schuldhaften schwerwiegenden Verstößen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
09Nutzerverantwortung und hochgeladene Inhalte
9.1 Der Nutzer ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung und Übermittlung der hochgeladenen Inhalte (Dokumente, Frächterdaten, Personendaten) berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen (insbesondere nach DSGVO) vorliegen.
9.2 Der Nutzer stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden und erforderliche Einwilligungen oder Informationen gegenüber betroffenen Personen (z. B. Frächter, Fahrer) erfolgt sind.
9.3 A-Log Technology ist berechtigt, hochgeladene Inhalte im erforderlichen Umfang einzusehen und zu verarbeiten, soweit dies für Support, Fehleranalyse, Missbrauchsprävention, Vertragserfüllung oder gesetzliche Verpflichtungen erforderlich ist. Eine Verwendung personenbezogener Daten zum Training generativer KI-Modelle erfolgt nur, soweit dies in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ausdrücklich geregelt ist.
10KI-Systeme und Prüfprozesse
10.1 Die Plattform nutzt kontrollierte Prüf- und Analyseprozesse unter Einsatz von KI in vordefinierten Anwendungsfällen (z. B. Dokumentenextraktion, Datenabgleich, Zusammenfassungen, Assistenzfunktionen).
10.2 Nutzer erhalten keinen uneingeschränkten Zugriff auf allgemeine generative KI-Systeme zur freien Modellsteuerung (z. B. offene Prompt-Eingabe gegen beliebige Modelle). KI wird ausschließlich innerhalb der von A-Log Technology bereitgestellten Funktionen eingesetzt (z. B. Executive Summary, „Ask Joseph", Dokumentenanalyse, Personen-Identifikation).
10.3 Risikoindikatoren, Score-Werte, Prüfstatus und Warnhinweise in der Benutzeroberfläche stellen keine Tatsachenbehauptungen oder verbindlichen rechtlichen Aussagen dar.
10.4 Hinweise auf Risiken können auf widersprüchlichen Daten, technischen Auffälligkeiten, Geodaten-Abweichungen, Registerdaten oder Auffälligkeiten in Dokumenten beruhen.
10.5 A-Log Technology übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die Nutzer auf Grundlage der bereitgestellten Ergebnisse treffen.
11Drittanbieter und externe Dienste
11.1 Einsatz von Drittdiensten: Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen setzt A-Log Technology externe technische Dienstleister, Hosting-Provider, Schnittstellen (APIs), Cloud- und KI-Dienste sowie externe Datenquellen (z. B. öffentliche oder private Registerabfragen) ein.
11.2 Subunternehmer (Datenschutz): Sofern diese externen Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, ergeben sich die detaillierten Informationen zu den konkret eingesetzten Dienstleistern ausschließlich aus der Datenschutzerklärung sowie dem geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
11.3 Haftungsausschluss für Drittdaten: A-Log Technology übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder technische Funktionsfähigkeit der von externen Diensten oder Datenquellen gelieferten Informationen.
11.4 Ausfall von Drittdiensten: Ausfälle, Wartungsarbeiten oder Einschränkungen dieser externen Dienste (z. B. Nichterreichbarkeit offizieller Datenbanken) liegen außerhalb des Einflussbereichs von A-Log Technology und können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Verzögerungen bei der Nutzung der Plattform führen. A-Log Technology haftet nicht für aus derartigen Verzögerungen resultierende Kosten, jeglicher Art.
12Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
12.1 Basis-Verfügbarkeit: A-Log Technology strebt eine hohe Zuverlässigkeit an und stellt die „CarrierCheck24" Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt bereit. Maßgeblich für die Berechnung der Verfügbarkeit ist der Übergabepunkt der Plattform zum Internet (Routerausgang des Rechenzentrums von A-Log Technology bzw. dessen Hosting-Providers).
12.2 Ausnahmen der Verfügbarkeit: Von der Berechnung der Verfügbarkeit nach Ziffer 12.1 ausdrücklich ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsarbeiten und Software-Updates (sog. Wartungsfenster), die dem Nutzer – soweit zumutbar – vorab angekündigt werden
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf Ausfällen von externen Drittdiensten, APIs oder Registern (z. B. VIES-Register) beruhen
- Störungen, die durch die technische Infrastruktur des Nutzers (z. B. fehlerhafte Outlook-Konfiguration, fehlende Internetverbindung) verursacht werden
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt
12.3 Service Level Agreements (SLA): Verbindliche und von Ziffer 12.1 abweichende Service Levels (z. B. garantierte Entstörzeiten, erweiterter Support) gelten ausschließlich dann, wenn der Nutzer einen entsprechenden Tarif (z. B. Enterprise) gebucht und mit A-Log Technology eine gesonderte SLA-Vereinbarung (Service Level Agreement) schriftlich abgeschlossen hat.
12.4 Höhere Gewalt: A-Log Technology haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, außerhalb des Einflussbereiches von A-Log Technology liegender Ereignisse (z. B. Cyberangriffe, massive DDoS-Attacken, großflächige Strom- oder Netzwerkausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen).
13Support
13.1 Supportleistungen erfolgen im Rahmen des gewählten Tarifs über die in der Plattform oder im Angebot angegebenen Kanäle.
13.2 Garantierte Reaktionszeiten (SLA) gelten nur, sofern diese im Enterprise- oder Professional-Tarif oder in einer Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.
14Speicherung und Dokumentation (Audit Logs)
14.1 Frächterprofile, Prüfungen, hochgeladene Dokumente, Analyseergebnisse sowie technische Verarbeitungs- und Systemprotokolle (Audit Logs) können im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert werden.
14.2 Die Speicherung erfolgt insbesondere zur Nachvollziehbarkeit vergangener Prüfungen und Entscheidungen (z. B. für interne Compliance, Versicherer oder Audits des Nutzers) sowie zur Sicherheits- und Fehleranalyse.
14.3 Exportfunktionen (z. B. Audit-Log als CSV) stehen nur im von der Plattform vorgesehenen Umfang zur Verfügung.
15Geistiges Eigentum und Schutzrechte
15.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, Software, Algorithmen, Prüfmethodiken, Scoring- und Bewertungslogiken, Datenstrukturen, Benutzeroberflächen, Plugins, Marken, Dokumentation und Technologien verbleiben ausschließlich bei A-Log Technology oder deren Lizenzgebern.
15.2 Eine kommerzielle Weiterverwertung, der Weiterverkauf von Auswertungen oder die systematische Weitergabe an Wettbewerber zu deren Geschäftszwecken ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
16Exportierte Ergebnisse und Dokumentation
16.1 Von der Plattform bereitgestellte Exporte (z. B. Audit-Protokolle, Screenshots, Druckansichten von Zusammenfassungen) dürfen vom Nutzer ausschließlich intern, zu Dokumentationszwecken oder bei berechtigtem Interesse gegenüber Versicherern, Rechtsberatern, Auftraggebern oder Behörden verwendet oder weitergegeben werden.
16.2 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass Weitergaben datenschutzrechtlich zulässig sind und keine irreführende Darstellung der Plattformergebnisse als verbindliche Feststellung erfolgt.
16.3 Co-Branding, White-Label-Reports oder PDF-Risikoberichte sind nur verfügbar, sofern sie im jeweiligen Tarif oder in einer Individualvereinbarung ausdrücklich vorgesehen sind. Eine über die interne Prüfung hinausgehende Nutzung oder eine externe Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf von Reports und anderweitigen Auswertungen ist nicht zulässig.
17Sperrung und außerordentliche Maßnahmen
17.1 A-Log Technology ist berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung, Reverse Engineering, Zahlungsverzug oder unzulässiges Account-Sharing vorliegen.
17.2 A-Log Technology kann bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch plattformweite Sperrlisten anwenden, soweit dies zum Schutz aller Nutzer erforderlich ist.
17.3 Die Rechte des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
18Haftung
18.1 A-Log Technology leistet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden Schadenersatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
18.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf das Jahresnettoentgelt des betroffenen Nutzers im jeweiligen Vertragsjahr beschränkt, sofern nicht Ziffer 18.1 eingreift.
18.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, nicht erkannte Betrugsfälle, abgelehnte Versicherungsleistungen oder Ausfälle externer APIs ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 A-Log Technology schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine erfolgreiche Verhinderung von Betrugsfällen.
19Änderungen der AGB
19.1 A-Log Technology ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen (z. B. technische Weiterentwicklungen, Regulatorik, Sicherheit, Anpassung des Leistungsumfangs).
19.2 Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail, falls vom Kunden kein anderer Kommunikationsweg ausdrücklich gewünscht ist. Die E-Mail gilt am nächsten Werktag nach Versendung als zugestellt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt, gelten die Änderungen als angenommen, sofern A-Log Technology den Nutzer auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Bei wesentlichen Nachteilen, sofern diese Änderungen nicht per Gesetz erforderlich sind, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu.
20Datenschutz
20.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf dieser Website.
20.2 Verarbeitet der Nutzer personenbezogene Daten im Auftrag Dritter (z. B. Frächter, Fahrer), schließen die Parteien ergänzend einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
21Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden, gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
22Rechtswahl und Gerichtsstand
22.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
22.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG) sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
22.3 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.
23Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.